Förderung

Ihr Leitfaden zum Austausch von Fenster.

Staatliche Förderung für Fenstererneuerung mit 50% Kostenübernahme und bis zu 9.000 Euro Direktförderung ab dem 1. Jänner 2024

Die Förderung für den Austausch von Fenstern und Außentüren im Zuge der thermischen Sanierung erreicht in Österreich im Jahr 2024 ein bisher unerreichtes Niveau. Es werden 50% der Aufwendungen und maximal 9.000 Euro unterstützt.

Für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist der Austausch von mindestens 75 % der vorhandenen Fenster erforderlich. Zusätzlich zum Fenstertausch qualifizieren sich auch der Austausch von Balkon-, Terrassen- und weiteren Außentüren für die Förderung.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Wechsel von Fenstern/Außentüren, die Erneuerung von Wohnungseingangstüren, der Austausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen, Mehrkosten für Sprossen und ähnliches, Fensterbänke, Anschlüsse der Fenster sowie damit verbundene Blecharbeiten, externe Beschattungssysteme im Rahmen eines Fenstertausches (wie Rollläden, Raffstore etc.), Verputz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (außen und innen) sowie die Sanierung von existierenden, beheizten Wintergärten.

Hier erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema Fensteraustausch in Österreich:

Gefördert werden thermische Sanierungen im Bereich des privaten Wohnungsbaus für Immobilien, die mehr als 15 Jahre alt sind. Zu den förderbaren Vorhaben zählen umfangreiche Sanierungsprojekte gemäß dem klimaaktiv Standard oder einem vergleichbar hohen Niveau sowie Teilrenovierungen, die eine Mindestreduzierung des Heizenergiebedarfs um 40 % bewirken. Ebenfalls förderungswürdig sind Sanierungen einzelner Bauteile.

Dabei können bis zu 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Die Antragstellung ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Berücksichtigt werden Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2023 durchgeführt wurden. Anträge und Registrierungen sind solange möglich, wie Finanzmittel zur Verfügung stehen, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2024. Eine finanzielle Unterstützung wird nur für bestehende Objekte im Inland gewährt.

Auch im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es diese Förderungen für den Fenstertausch. Private WohnungseigentümerInnen können einen Förderungsantrag für eine Einzelbauteilsanierung Fenster stellen.