Staatliche Förderung für Fenstererneuerung mit 50% Kostenübernahme und bis zu 9.000 Euro Direktförderung ab dem 1. Jänner 2024
Die Förderung für den Austausch von Fenstern und Außentüren im Zuge der thermischen Sanierung erreicht in Österreich im Jahr 2024 ein bisher unerreichtes Niveau. Es werden 50% der Aufwendungen und maximal 9.000 Euro unterstützt.
Für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist der Austausch von mindestens 75 % der vorhandenen Fenster erforderlich. Zusätzlich zum Fenstertausch qualifizieren sich auch der Austausch von Balkon-, Terrassen- und weiteren Außentüren für die Förderung.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Wechsel von Fenstern/Außentüren, die Erneuerung von Wohnungseingangstüren, der Austausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen, Mehrkosten für Sprossen und ähnliches, Fensterbänke, Anschlüsse der Fenster sowie damit verbundene Blecharbeiten, externe Beschattungssysteme im Rahmen eines Fenstertausches (wie Rollläden, Raffstore etc.), Verputz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (außen und innen) sowie die Sanierung von existierenden, beheizten Wintergärten.
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